Get help EDV Service Herbert Höflich

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Das Kleingedruckte

 

GET HELP AGB Stand Oktober 2007- HIER können Sie unsere AGB downloaden

§ 1) Geltungs- und Anwendungsbereich

1.1. Get Help EDV nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die Get Help oder ein namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchführt, wobei Ihre Zustimmung für die Namhaftmachung eines Subunternehmens schriftlich, per Mail oder fernmündlich einzuholen ist. Get Help behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Unsere AGB können jederzeit geändert werden. Ausschlaggebend ist die jeweils geltende Fassung zu Vertragsabschluß. Änderungen können auch auf bestehende Verträge angewendet werden, setzen aber Ihre Zustimmung voraus.

1.2. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen aller Verträge oder Aufträge sind nur wirksam, wenn sie von Get Help schriftlich bestätigt worden sind.

1.3. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

§ 2) Lieferung von Waren und Dienstleistungen

2.1. Die Lieferung von Sachgütern erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

2.2. Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig

werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers.

2.3. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre von Get Help oder dessen Unterlieferanten entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit bzw. des Servicetermines. Dies gilt auch für im Rahmen von Supportverträgen vereinbarte Termine. Ersatztermine müssen Ihnen fristgerecht, d.h. unmittelbar nachdem Get Help von der Unmöglichkeit der Einhaltung eines Termins Kenntnis erlangt, telefonisch oder per Mail bekannt gegeben werden. Regressansprüche jeder Art aus diesen Verschiebungen sind ausgeschlossen. 2.4. Bei Projekten jeder Art und allen Rechtsgeschäften, denen ein Servicevertrag zugrunde liegt, kann Get Help von der Lieferung bzw. von der Dienstleistung bzw. vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, sofern in diesem Vertrag oder dieser Lieferung definierte Vorarbeiten des Auftraggebers bzw. von diesem zu beauftragenden Dritten nicht und/ oder nur teilweise erfüllt wurden. Dies gilt insbesondere für Vorleistungen Dritter, die Get Help zur Erfüllung seiner Tätigkeit als Grundlage benötigt (z.B.: Elektroinstallationen etc.). Dieses Rücktrittsrecht gilt insbesondere auch dann, wenn aus welchen Gründen auch immer Mitarbeiter von Get Help bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt wären, bzw. dies anzunehmen sein wird (kriegerische Handlungen, Aufstände, Unruhen im In- und Ausland, unzumutbare bauliche Voraussetzungen etc.).

2.5. Der Vertrag oder die Dienstleistung, die diesem zugrunde liegt kann unter anderem auch die Konzeption eines Soft- und/ oder Hardwareeinsatzes, die Bestandsaufnahme des bestehenden Softwaresystemes, die Erstellung einer Anforderungsdefinition für das künftige Softwaresystem (Hardwaresystem), die Umsetzung der Anforderungsdefinition in funktionalen Spezifikationen, das Projektmanagement, die Erstellung von Individualsoftware, den Verkauf von Software und Hardware, die Einschulung und Umstellungsunterstützung, die Wartung und Weiterentwicklung der Software, der Hardware, die Herstellung von Datenträgern, Online-Betrieb, Online-Betreuung, Patch-Betrieb, Datenbankverwaltung, Betreuung Wan (Wide Area Network), Betreuung LAN (Local Area Network), W-Lan und sonstigen EDV Dienstleistungen bestehen.

2.6. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen jeder Art ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die Get Help auf Grund der uns zur Verfügung gestellten

Unterlagen und Informationen ausarbeitet, bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt.

§ 3) Preise

3.1. Die genannten Preise enthalten, falls nicht explizit angegeben, keine Umsatzsteuer.

3.2. Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro.

3.3. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen

erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulungen und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern diese nicht explizit im Auftrag als inkludiert angeführt sind.

§ 4) Zahlung

4.1. Die Rechnungslegung erfolgt umgehend nach Lieferung bzw. Erbringung der Leistung.

4.2. Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug prompt und und ohne jeden Abzug fällig.

4.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten an Arbeit oder Ware umfassen, ist Get Help berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

4.4. Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, dann Zinsen und Nebenspesen, dann die vorprozessualen Kosten (falls diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und/ oder Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.

4.5. Bei Zahlungsverzug werden von uns Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet, wird für ein Projekt großen Umfanges mit Ihrer Zustimmung Fremdkapital aufgenommen erhöhen sich diese Kosten um die zum Zeitpunkt der Kapitalaufnahme geltenden Kreditzinsen.

§ 5) Eigentumsrecht

5.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlichen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum von Get Help!

5.2. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

5.3 Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

§ 6) Kostenvoranschlag

6.1. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur zulässigen Überschreitung von Kostenvoranschlägen, ausgenommen sind Kostenüberschreitungen, die sich aus Tagespreisen ergeben

(Arbeitsspeicher etc.), die 1:1 an Sie weiterverrechnet werden müssen und somit keine Überschreitung des Kostenvoranschlages an sich darstellen.

6.2. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein

Auftrag erteilt wird.

§ 7) Mahn- und Inkassospesen

7.1. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, Get Help sämtliche aufgewendeten vorprozessualen Kosten (sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren.

7.2. Bis zu dem Punkt, zu dem wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der

Auftraggeber pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von Euro 14,-- zu bezahlen.

§ 8) Gewährleistung, Garantie und Haftung

8.1. Tritt bei gelieferter Ware ein Mangel auf (Hardware, Software) sind die geltenden Bestimmungen bezüglich Garantie und Gewährleistung anzuwenden, wobei Sie sich prinzipiell an den Hersteller bzw. Händler der Ware zu wenden haben.

§ 9) Fernabsatzrichtlinie & Rücktrittsrecht

9.1. „Fernabsatz" ist ein Vertrag, der ohne gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der

Vertragspartner z.B. durch Bestellscheine, Inserate, Telefon, Telefax, Internet, etc. abgeschlossen wurde und es sich dabei um ein Verbrauchergeschäft handelt.

9.2. Ist der Auftraggeber Konsument, so kann er von einem im Fernabsatz geschlossenen

Vertrag innerhalb von 7 Tagen zurücktreten, wobei der Samstag nicht als Werktag gilt.

9.3. Vom Rücktrittsrecht des Verbrauchers in einem Fernabsatzgeschäft sind ausdrücklich

ausgenommen Waren, welche nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, Audio oder Videoaufzeichnungen oder Software, die vom Auftraggeber entsiegelt wurde.

9.4. Ansonsten gelten für die Fernabsatzgeschäfte die einschlägigen Bestimmungen

des Konsumentenschutzgesetzes.

§ 10) Vertragsrücktritt

10.1. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs

des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist Get Help zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.

10.2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Get Help von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden.

10.3. Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder

begehrt er seine Aufhebung, so hat Get Help die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.

10.4. § 10 gilt nicht für Fernabsatzgeschäfte.

§ 11) Höhere Gewalt

11.1. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des

Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen,

wie z.B. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers. Höhere Gewalt und unvorgesehene Ereignisse gelten befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.

§12) Datenschutz & Datensicherheit

12.1. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kauf- oder Servicevertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von Get Help automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können. Daten werden von Get Help in keiner Weise an Dritte weitergegeben, es sei denn, eine Behörde (Gericht) zwingt Get Help zur Herausgabe der Daten. Get Help verpflichtet sich selbstverständlich auf Punkt und Komma, das Österreichische Datenschutzgesetz einzuhalten!

12.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Get Help Änderungen seiner Wohn- bzw.

Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. 12.3. Bei allen beim Auftraggeber getätigten Arbeiten an Hard- und/ oder Software wird grundsätzlich von Get Help nach jeweils aktuellem technischen Stand professionell Datensicherung vorgenommen. Bei aller Sorgfalt übernehmen wir jedoch keine Haftung, die sich aus teilweisem oder vollständigem Datenverlust ergeben könnte. Weder direkt noch indirekt- also auch für Betriebsausfälle und/ oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen und Sie verpflichten sich, uns in diesem Falle Schad- und klaglos zu halten. Ausgenommen hierbei sind grobe Fahrlässigkeit und/ oder grober Unfug.

§ 13) Gerichtsstand und anwendbares Recht, Salvatoresche Klausel

13.1. Es gilt österreichisches Recht. Es wird österreichische inländische Gerichtsbarkeit vereinbart.

13.2. Es gilt Gerichtsstand Wien als vereinbart.

13.3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und die Gesamtheit der AGB nicht beeinträchtigt.

Wien, Oktober 2007







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