Das Kleingedruckte
GET HELP AGB Stand Oktober 2007-
HIER können Sie unsere AGB
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§ 1) Geltungs- und Anwendungsbereich
1.1.
Get Help EDV nimmt
Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich aufgrund
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen
gelten für alle Leistungen, die Get Help oder ein namhaft gemachtes
Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchführt, wobei Ihre Zustimmung
für die Namhaftmachung eines Subunternehmens schriftlich, per Mail oder
fernmündlich einzuholen ist. Get Help behält sich das Recht vor, Aufträge
ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Unsere AGB können jederzeit geändert
werden. Ausschlaggebend ist die jeweils geltende Fassung zu Vertragsabschluß.
Änderungen können auch auf bestehende Verträge angewendet werden, setzen
aber Ihre Zustimmung voraus.
1.2.
Mündlich vereinbarte
Änderungen oder Ergänzungen aller Verträge oder Aufträge sind nur wirksam,
wenn sie von Get Help schriftlich bestätigt worden sind.
1.3.
Angebote sind
grundsätzlich freibleibend.
§ 2) Lieferung von Waren und Dienstleistungen
2.1.
Die Lieferung von
Sachgütern erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
2.2.
Aufbewahrungsmaßnahmen und
Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig
werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen
zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers.
2.3.
Angekündigte Liefertermine
gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd
geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der
Sphäre von Get Help oder dessen Unterlieferanten entbinden uns von der
Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit bzw. des Servicetermines. Dies gilt
auch für im Rahmen von Supportverträgen vereinbarte Termine. Ersatztermine
müssen Ihnen fristgerecht, d.h. unmittelbar nachdem Get Help von der
Unmöglichkeit der Einhaltung eines Termins Kenntnis erlangt, telefonisch
oder per Mail bekannt gegeben werden. Regressansprüche jeder Art aus diesen
Verschiebungen sind ausgeschlossen.
2.4.
Bei Projekten jeder Art
und allen Rechtsgeschäften, denen ein Servicevertrag zugrunde liegt, kann
Get Help von der Lieferung bzw. von der Dienstleistung bzw. vom Vertrag ganz
oder teilweise zurücktreten, sofern in diesem Vertrag oder dieser Lieferung
definierte Vorarbeiten des Auftraggebers bzw. von diesem zu beauftragenden
Dritten nicht und/ oder nur teilweise erfüllt wurden. Dies gilt insbesondere
für Vorleistungen Dritter, die Get Help zur Erfüllung seiner Tätigkeit als
Grundlage benötigt (z.B.: Elektroinstallationen etc.). Dieses
Rücktrittsrecht gilt insbesondere auch dann, wenn aus welchen Gründen auch
immer Mitarbeiter von Get Help bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Gefahr für
Leib und Leben ausgesetzt wären, bzw. dies anzunehmen sein wird
(kriegerische Handlungen, Aufstände, Unruhen im In- und Ausland, unzumutbare
bauliche Voraussetzungen etc.).
2.5.
Der Vertrag oder die
Dienstleistung, die diesem zugrunde liegt kann unter anderem auch die
Konzeption eines Soft- und/ oder Hardwareeinsatzes, die Bestandsaufnahme des
bestehenden Softwaresystemes, die Erstellung einer Anforderungsdefinition
für das künftige Softwaresystem (Hardwaresystem), die Umsetzung der
Anforderungsdefinition in funktionalen Spezifikationen, das
Projektmanagement, die Erstellung von Individualsoftware, den Verkauf von
Software und Hardware, die Einschulung und Umstellungsunterstützung, die
Wartung und Weiterentwicklung der Software, der Hardware, die Herstellung
von Datenträgern, Online-Betrieb, Online-Betreuung, Patch-Betrieb,
Datenbankverwaltung, Betreuung Wan (Wide Area Network), Betreuung LAN (Local
Area Network), W-Lan und sonstigen EDV Dienstleistungen bestehen.
2.6.
Grundlage für die
Erstellung von Individualprogrammen jeder Art ist die schriftliche
Leistungsbeschreibung, die Get Help auf Grund der uns zur Verfügung
gestellten
Unterlagen und Informationen ausarbeitet, bzw. der
Auftraggeber zur Verfügung stellt.
§ 3) Preise
3.1.
Die genannten Preise
enthalten, falls nicht explizit angegeben, keine Umsatzsteuer.
3.2.
Die Berechnung der Preise
erfolgt in Euro.
3.3.
Ein Versand von
Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen
erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber
hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulungen und Erklärungen werden
gesondert in Rechnung gestellt, sofern diese nicht explizit im Auftrag als
inkludiert angeführt sind.
§ 4) Zahlung
4.1.
Die Rechnungslegung
erfolgt umgehend nach Lieferung bzw. Erbringung der Leistung.
4.2.
Zahlungen sind nach
Rechnungslegung ohne jeden Abzug prompt und und ohne jeden Abzug fällig.
4.3.
Bei Aufträgen, die mehrere
Einheiten an Arbeit oder Ware umfassen, ist Get Help berechtigt, nach
Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
4.4.
Bei uns einlangende
Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, dann Zinsen und Nebenspesen, dann die
vorprozessualen Kosten (falls diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
notwendig waren), wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und/ oder
Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten
Schuld.
4.5.
Bei Zahlungsverzug werden
von uns Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet, wird für ein
Projekt großen Umfanges mit Ihrer Zustimmung Fremdkapital aufgenommen
erhöhen sich diese Kosten um die zum Zeitpunkt der Kapitalaufnahme geltenden
Kreditzinsen.
§ 5) Eigentumsrecht
5.1.
Die gelieferte Ware bleibt
bis zur restlichen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten)
uneingeschränktes Eigentum von Get Help!
5.2.
In der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn
dieser ausdrücklich erklärt wird.
5.3
Bei Warenrücknahme sind
wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu
verrechnen.
§ 6) Kostenvoranschlag
6.1.
Der Kostenvoranschlag wird
nach bestem Fachwissen erstellt, es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur
zulässigen Überschreitung von Kostenvoranschlägen, ausgenommen sind
Kostenüberschreitungen, die sich aus Tagespreisen ergeben
(Arbeitsspeicher etc.), die 1:1 an Sie weiterverrechnet
werden müssen und somit keine Überschreitung des Kostenvoranschlages an sich
darstellen.
6.2.
Kostenvoranschläge sind
entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird
gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein
Auftrag erteilt wird.
§ 7) Mahn- und Inkassospesen
7.1.
Für den Fall des
Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, Get Help sämtliche
aufgewendeten vorprozessualen Kosten (sofern sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig waren), wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von
Inkassobüros, zu refundieren.
7.2.
Bis zu dem Punkt, zu dem
wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der
Auftraggeber pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von Euro
14,-- zu bezahlen.
§ 8) Gewährleistung, Garantie und Haftung
8.1.
Tritt bei gelieferter Ware
ein Mangel auf (Hardware, Software) sind die geltenden Bestimmungen
bezüglich Garantie und Gewährleistung anzuwenden, wobei Sie sich prinzipiell
an den Hersteller bzw. Händler der Ware zu wenden haben.
§ 9) Fernabsatzrichtlinie & Rücktrittsrecht
9.1.
„Fernabsatz" ist ein
Vertrag, der ohne gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der
Vertragspartner z.B. durch Bestellscheine, Inserate,
Telefon, Telefax, Internet, etc. abgeschlossen wurde und es sich dabei um
ein Verbrauchergeschäft handelt.
9.2.
Ist der Auftraggeber
Konsument, so kann er von einem im Fernabsatz geschlossenen
Vertrag innerhalb von 7 Tagen zurücktreten, wobei der
Samstag nicht als Werktag gilt.
9.3.
Vom Rücktrittsrecht des
Verbrauchers in einem Fernabsatzgeschäft sind ausdrücklich
ausgenommen Waren, welche nach Kundenspezifikationen
angefertigt wurden, Audio oder Videoaufzeichnungen oder Software, die vom
Auftraggeber entsiegelt wurde.
9.4.
Ansonsten gelten für die
Fernabsatzgeschäfte die einschlägigen Bestimmungen
des Konsumentenschutzgesetzes.
§ 10) Vertragsrücktritt
10.1.
Bei Annahmeverzug oder
anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs
des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens,
so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist Get Help zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
10.2.
Bei Zahlungsverzug des
Auftraggebers ist Get Help von allen weiteren Leistungs- und
Lieferungsverpflichtungen entbunden.
10.3.
Tritt der Auftraggeber,
ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder
begehrt er seine Aufhebung, so hat Get Help die Wahl, auf
die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages
zuzustimmen.
10.4.
§ 10 gilt nicht für
Fernabsatzgeschäfte.
§ 11) Höhere Gewalt
11.1.
Höhere Gewalt oder andere
unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des
Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der
vereinbarten Verpflichtungen,
wie z.B. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des
Auftraggebers. Höhere Gewalt und unvorgesehene Ereignisse gelten befreien
den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden
Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung
entstehen.
§12) Datenschutz & Datensicherheit
12.1.
Der Auftraggeber erteilt
seine Zustimmung, dass die im Kauf- oder Servicevertrag mitenthaltenen
personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von Get Help
automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können. Daten
werden von Get Help in keiner Weise an Dritte weitergegeben, es sei denn,
eine Behörde (Gericht) zwingt Get Help zur Herausgabe der Daten. Get Help
verpflichtet sich selbstverständlich auf Punkt und Komma, das
Österreichische Datenschutzgesetz einzuhalten!
12.2.
Der Auftraggeber ist
verpflichtet, Get Help Änderungen seiner Wohn- bzw.
Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die
Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen,
falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
12.3.
Bei allen beim
Auftraggeber getätigten Arbeiten an Hard- und/ oder Software wird
grundsätzlich von Get Help nach jeweils aktuellem technischen Stand
professionell Datensicherung vorgenommen. Bei aller Sorgfalt übernehmen wir
jedoch keine Haftung, die sich aus teilweisem oder vollständigem
Datenverlust ergeben könnte. Weder direkt noch indirekt- also auch für
Betriebsausfälle und/ oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen und
Sie verpflichten sich, uns in diesem Falle Schad- und klaglos zu halten.
Ausgenommen hierbei sind grobe Fahrlässigkeit und/ oder grober Unfug.
§ 13) Gerichtsstand und anwendbares Recht, Salvatoresche
Klausel
13.1.
Es gilt österreichisches
Recht. Es wird österreichische inländische Gerichtsbarkeit vereinbart.
13.2.
Es gilt Gerichtsstand Wien
als vereinbart.
13.3.
Sind oder werden einzelne
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und die
Gesamtheit der AGB nicht beeinträchtigt.
Wien, Oktober 2007